Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bestätigt. Berger, der eine wichtige Rolle in diesem Skandal spielte, wurde zu über acht Jahren Haft verurteilt. Das rechtskräftige Urteil wurde vom Landgericht Wiesbaden gefällt und vom BGH bestätigt.
Ein bedeutender Aspekt des Falles ist die Einziehung der Taterträge, über die noch entschieden werden muss. Es wird festgelegt, wie viel von den unrechtmäßig erlangten Geldern zurückgefordert werden kann. Parallel laufen weitere Verfahren gegen Beteiligte des Cum-Ex-Skandals am Landgericht Bonn.
Die rechtskräftigen Urteile zeigen deutlich die Konsequenzen, mit denen die Beteiligten in solchen Fällen rechnen müssen. Die Ernsthaftigkeit der Steuerhinterziehung wird durch diese Entscheidungen verdeutlicht.