Die Bürgerbewegung Finanzwende hat das Bürokratie-Entlastungsgesetz IV scharf kritisiert. Das Gesetz, das Unternehmen angeblich Kosten sparen soll, steht im Fokus der Finanzwende aufgrund potenziell erschwerter Ermittlungen bei Steuerbetrug. Insbesondere die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen und Rechnungen durch das Gesetz wird von der Finanzwende als problematisch angesehen.
Die Finanzwende fordert öffentlich den Widerstand der Bundesländer gegen die Umsetzung des Gesetzes. Besondere Warnungen werden bezüglich der möglichen behinderten Ermittlungen bei Cum-Ex und Cum-Cum-Fällen ausgesprochen. Die Kritik an der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist bei der Finanzwende deutlich spürbar.
In Anbetracht dieser Entwicklungen fordert die Finanzwende eine Ausnahme im Gesetz für Finanzaufsichtsbehörden, um sicherzustellen, dass Steuerdelikte weiterhin effektiv aufgeklärt werden können. Die Diskussion um die Auswirkungen des Bürokratie-Entlastungsgesetzes IV auf die Ermittlungen bei Steuerbetrug verspricht weiterhin kontrovers zu bleiben.